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Abkürzung des Gruppenführerlehrganges für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr.
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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ThemaBeförderung vom OFM zum LM51 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW697906
Datum04.10.2011 10:40      MSG-Nr: [ 697906 ]21350 x gelesen

Geschrieben von Torsten CronbergNur zum Verständnis.
Ich kenne beide Seiten. Ich habe 1993 den F3 (GF) für die FF gemacht und bin dann Anfang 1994 als BM-Anwärter zum B-Lehrgang gegangen.
Die Unterschiede, in der Masse des vermittelten Wissens, sind immens und daher m. E. nicht vergleichbar.


So wie ich das verstanden habe und soweit ich das auch richtig verstanden habe, ist die Ausbildung BF <-> FF gleich, jedoch bei der BF für BI/ BII und dann BIII und so weiter kompakt und Zeitnah, bzw. zusammenhängend, für die FF jedoch über einen längeren Zeitraum auch mit Phasen ohne Lehrgänge verteilt.

Bei allen Vergleichen kommt wieder das Problem der unterschiedlichen Regelungen der 16 Bundesländer zum tragen, ich vergleiche aber anhand der FwDV 2 und dem wie ich es aus NRW kenne.

Es sollte angestrebt werden jeden Einsatzkraft zumindest bis zum Truppführer, inklusive Fachausbildung zu bekommen, das sollte nach ein paar Jahren minimum sein,

Truppmannausbildung nach FwDV 2 70+80 Stunden = 150 Stunden
Sprechfunker nach FwDV 2 16 Stunden
Atemschutzgeräteträger nach FwDV 2 25 Stunden
Maschinist nach FwDV 2 35 Stunden
ABC-Einsatz nach FwDV 2 70 Stunden
Truppführer nach FwDV 2 35 Stunden + Brandübungscontainer ca. 4 Stunden

Alles Voraussetzungen für die zulassung zum FIII = 335 Stunden, dazu kommen noch nach FwDV 2 mind. 40 Stunden Fortbildung am Standort.

Ich setze einfach mal als Mittelwert bis zum FIII 6 Dienstjahre an, macht mindestens 240 Stunden Fortbildung auf Standort-Ebene = 575 Stunden Aus- und Fortbildung vom Anwärter bis zum Unterbrandmeister und somit bis zum FIII. In der Regel kommt dann noch ein FIII-Vorbereitungslehrgang mit x Stunden dazu, so dass man 600 Stunden Aus- und Fortbildung bis zum FIII ansetzen kann.

Das Äquivalent zum BIII besteht aus FIII und weiteren Führungs- und Fortbildungslehrgängen.

Lehrgang Gruppenführer FIII nach FwDV 2 = 70 Stunden
Lehrgang Führen im ABC-Einsatz nach FwDV 2 = 70 Stunden
Lehrgang Ausbilder in der Feuerwehr nach FwDV 2 = 35 Stunden
+ empfohlene Seminare (wurde auch hier mal im Forum so geschildert, finde die Quelle jetzt auf die Schnelle nicht); für den FIV wird in der Lehrgangsbeschreibung der Besuch von 3 Seminaren gefordert, unter anderem:
Seminar Einsatzübungen Führungsstufe A an 3 Tagen = ca. 24 Stunden
Seminar Führungstraining im Planspiel für ehrenamtliche GF an 2 Tagen = ca. 16 Stunden
Seminar VB Sattel, Vorbeugender Brandschutz/ Anlagentechnik an 1 Tag = ca. 8 Stunden
macht in der Summe wiederum weitere 175 Stunden Führungsausbildung + 48 Stunden Seminarausbildung in der Summe also 223 weitere Fortbildungs-Stunden

Da Oberbrandmeister als Dienstgrad für den FIV als Voraussetzung angegeben wird muss man von mindestens 2 Jahren Tätigkeit als Gruppenführer ausgehen, so dass weitere mind. 80 Stunden Fortbildung am Standort dazugerechnet werden müssen. also 303 Stunden ab Beginn der Führungslaufbahn in der Freiwilligen Feuerwehr.

Macht also 903 Stunden Aus- und Fortbildung bis zum FIII inklusive der nötigen Lehrgänge und Seminare um das Äquivalent zum BIII zu erreichen.

Lehrgang Zugführer FIV nach FwDV 2 bringt weitere 70 Stunden Ausbildung mit sich.

Übersicht

FII mit Fachlehrgängen als Äquivalent zum BI/ BII
600 Stunden Ausbildung

FIII mit Fachlehrgängen und Seminaren als Äquivalent zum BIII
903 Stunden Ausbildung

FIV
973 Stunden Ausbildung

Für die Grundausbildung BI/ BII habe ich jetzt ohne Rettungsdienst-Ausbildung den Wert von 530 Stunden gefunden.

Für den BIII habe ich als Wert 320 Stunden gefunden.

Wenn man dabei beachtet das Staatsbürgerkunden, Beamtenrecht, etc. als Unterrichtsthemen in diesen Stunden mit eingerechnet sind so finde ich die Ausbildung FF und BF durchaus vergleichbar und gleichwertig.

Der eine macht alles sehr schnell und kompakt in Vollzeit, der andere macht es relativ langsam im "Teilzeit".

Es ist daher m.E. vergleichbar.

Jetzt zu den Dienstgraden, ich finde die schon wichtig, als Motivationshilfe, aber auch nochmal als bestätigung dafür was man erreicht hat, einige Beförderungen sind ja auch an aktive Dienstzeit, also mind. 40 Stunden Fortbildung am Standort nach FwDV 2 gebunden und können als kleine Anerkennung gesehen werden. Natürlich sollen diese Dienstgrade nicht als das wichtigste angesehen werden, nur muss man auch feststellen ganz ohne Dienstgrad, auch wenn einige hier sehr gerne darauf verzichten würden, geht es irgendwie auch nicht.



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