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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gebühren für BMA-Einsätze nach tatsächlichem Aufwand | 15 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 697623 | ||
Datum | 30.09.2011 13:29 MSG-Nr: [ 697623 ] | 4309 x gelesen | ||
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Hallo, immer schön auf den Staat und staatliche Institutionen drauf. Geschrieben von Klaus Düdder (1.) Die Feuerwehr(en) erhöhen ihre eigenen Gebühren nach eigenem Gusto, Das geht natürlich nicht und stimmt auch so nicht. Zumindest in Ba-Wü muss es eine Kostensatzung geben, die nicht rein willkürlich sein darf. Geschrieben von Klaus Düdder (2.) legen dann auch noch fest, in welche Kategorie ein Gebäude fällt (womöglich sogar ohne Mitsprache- oder Mitbestimmungsrecht des Besitzers/Betreibers?), Natürlich wird der Besitzer nicht gefragt. Die Feuerwehr oder eine übergeordnete Behörde muss eine AAO erstellen, die sich nach Gefährdungpotentialen und nicht nach den Betreiberwünschen richtet. Die Feuerwehr muss dann gemäss dieser AAO ausrücken. Und bei einem BMA-Alarm muss ausgerückt werden, wie bei einer telefonischen Feuermeldung. (Ginge es nach dem Betreiber der BMA würde ein Mann ohne Sosi beim Fehlalarm zum Zurückstellen der Anlage reichen. Beim Ernstfall aber so viel wie möglich nach 2 Minuten. Dumm nur, dass wir vorher nie wissen, ob es ein Fehlalarm ist.) Geschrieben von Klaus Düdder Und natürlich wird dann erwartet, daß der betroffene Bürger, der ja ohnehin als Betreiber einer BMA bereits verpflichtet ist, die Anlage gemäß der einschlägigen Forderungen von VdE und VdS regelmäßig teuer (!) auf eigene Kosten auf Funktion überprüfen zu lassen, nämlich Ja. Wer soll sonst die Kosten für die BMA übernehmen? Der Steuerzahler? Eine Firma muss natürlich für alle Betriebseinrichtungen selbst bezahlen. Die Wartung gehört da auch dazu. Und wenn bestimmte Sicherheitseinrichtungen/- vorkehrungen nicht vorgeschrieben wären sähe es bei manchen Firmen aus wir früher im Ostblock oder in der Dritten Welt. Mit entsprechend vielen Unfällen für dessen Folgen dann wieder wer bezahlen müsste? Rrrichtig, die Allgemeinheit! Geschrieben von Klaus Düdder und der dann möglicherweise sogar von den Fachleuten eine Bescheinigung erhält (Anlage ist in Ordnung!) Das sollte so sein, wenn eine Vernünftige Fachfirma beauftragt wird (Das kostet natürlich etwas, aber so ist das Leben, nichts ist umsonst). Geschrieben von Klaus Düdder gefälligst ohne zu murren den Fehleinsatz zu bezahlen hat für eine Institution, welche ohnehin schon durch seine Steuergelder finanziert wird? Und durch die Steuergelder aller hart arbeitenden Bürger, die dafür aber nicht regelmässig Kostenlos die Feuerwehr für nichts und wieder nichts rufen dürfen/ können. Ansonsten lies mal das Feuerwehrgesetz für Dein Bundesland durch. Dort steht drin für welche Aufgaben die Allgemeinheit zahlen muss und für welche der Verursacher/ Betreiber. Das ist ganz normal. Geschrieben von Klaus Düdder Kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...es sei denn, es geht nur einmal mehr darum, wieder mal Geld ins Gemeindesäckel fließen zu lassen. Bis da mal Betreiber hinterkommen... Es geht nicht darum irgendwelche Leute abzuzocken. Warum denkt der Deutsche immer nur, wenn der Staat von Ihm Geld will er wird abgezockt. Beim Media-Markt oder Aldi zahl ich doch auch ohne zu meckern. Natürlich MUSS eine Gemeinde Geld verlangen wenn es im Gesetz so geregelt ist. Ansonsten erzieht man die Betreiber einer Anlage durch regelmässige Rechnungen zur regelmässigen Wartung oder ggf. auch mal zum Umbau der Anlage. Käme die Feuerwehr zu jedem Fehlalarm "für umme" gäbe es dazu keinen Leidensdruck. Die kommen ja immer und stellen mir schön die Anlage zurück. Und ich weis dann auch, dass die Übertragung / Alarmierung noch geht. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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