Hallo,
insbesondere die Brandschutzgesetze der Länder NRW und Bayern sind mir bestens bekannt. :o)
Nur: Weil es in einem Gesetz steht, ist es auch richtig?
Oder nur dann, wenn es grade in den Kram paßt, weil es wie eine zwangsgesteuerte, zwangsfinanzierte Daseinsberechtigung ausschaut?
Allerdings - und das muß ich zugeben - paßt es natürlich auch zu dem Thema: Die Werkfeuerwehr können wir anordnen, aber bezahlen mußt Du sie selbst, aber sie muß so und so aussehen (wie öffentliche blabla) - aber Zuschüsse für Autos oder Personal bekommst von uns keines, aber wir wollen trotzdem von Dir Geld sehen, nämlich für unsere Feuerwehr...
Nee Du, als Bürger sehe ich da derzeit nur einen Sinn drin. Den, den ich weiter oben bereits beschrieb.
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Die Aufschaltung auf andere Leitstellen (z. B. Wachunternehmen o. ä.) kann man (kostenpflichtig) machen - allerdings kann es sein, daß die zuständige Brandschutzdienststelle (wie passend - die Feuerwehr wieder selbst?) verlangt, die BMA direkt (auch kostenpflichtig) aufzuschalten.
Denn man stelle sich mal vor, die BMA meldet, und erst fährt ein Wachdienst durch die Stadt zum Objekt. Das geht ja mal gar nicht! :o)
Wobei: Die Störungsmeldungen der BMA wollen Feuerwehrens jedoch nicht gern haben. Die schalten wir daher geflissentlich woanders auf. Was den Betreiber jedoch wieder - richtig: weitere Gebühren kostet.
So kann das durchaus passieren...
Weiterhin einen sonnigen Tag. :o)
Liebe Grüße
Klaus
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