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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwehr und Euro VI | 27 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8G., Linz / Oberösterreich | 697421 | ||
Datum | 28.09.2011 22:39 MSG-Nr: [ 697421 ] | 8679 x gelesen | ||
Hallo, ich hab mich mit diesem Thema (generell Fahrzeugbeschaffung) noch nie beschäftigt, das liegt weit außerhalb meiner Flughöhe :-) Hier hab ich nur die von Uli gesuchte Quelle geliefert. Ich denke aber, dass die Feuerwehren und Aufbauhersteller die Ausnahme gerne annehmen werden. Wenn sich ein Unternehmer ungerecht behandelt fühlt, steht es ihm natürlich frei, die Regelung zu kritisieren oder dagegen zu klagen. Die Frage ist nur, ob durch diese Ausnahmeregelung ein Wettbewerbsnachteil des Unternehmers entsteht. Meiner Meinung nach nein, denn die Feuerwehr tritt ja nicht als Konkurrent zu Unternehmen auf. Beste Grüße Martin Gebhartl Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet: www.feuerwehr-ebelsberg.org | ||||
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