Geschrieben von Dennis Edner- Rückströmungen ins Hydrantennetz und dadurch Verkeimung (Ordnungswidrigkeit bzw. u.U. Straftat)
Siehe diverse Veröffentlichungen in Zeitschriften in der letzten Zeit oder zB hier
Das Thema ist noch relativ unbekannt, deswegen wollte ich es hier, weil es zum Thema passt, erwähnen.
Oh doch, es ist: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=685594
Hat zu einer fast zweimonatigen Diskussion geführt, in der selbst Leute, die ich als relativ genau/penibel kenne, geäußert haben, dass diese Verordnung an der Realität des Feuerwehralltags vorbeigeht. Und dass man Ventile in Schlauchleitungen nicht stoßarig öffnet, hört man (zumindest hier bei uns) oft genug. Wer sich das nicht merkt, erfüllt die Bedingung "geistig geeignet für den Feuerwehrdienst" nicht.
Die Bewegung der Kugel in der Leitung ist ja bei beiden Systemen die gleiche, nur eben um 90° um die Schlauchachse gedreht. Einen Druckstoß kann man mit beiden fabrizieren, wenn man gegen den Hebel tritt. Rein praktisch gesehen, bietet jedoch der Griffbügel die Möglichkeit, mit einem Seilschlauchhalter/Klettband/Bandschlinge/etc. die Stellung zu sichern, wenn dies erwünscht/notwendig ist. Geht beim Schalthebel schlechter, bzw. überhaupt nicht.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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