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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Atemschutztauglichkeit an Spinden | 11 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8L., Illingen / Baden-Württemberg | 697185 | ||
Datum | 26.09.2011 22:06 MSG-Nr: [ 697185 ] | 5625 x gelesen | ||
Hallo! Im Dienst wird an den Alarmhaken ein laminiertes Schild gehängt. Text: ! Kein Atemschutzeinsatz ! Info beim Leiter der BSG Weitere Infos bekommt der Mitarbeiter per Mail und Anruf auch schon zum Zeitpunkt, wenn das Schild ran kommt. Alles andere verstößt meiner Meinung nach gegen den Datenschutz. Es gibt sonst immer blöde Sprüche, wie: Zu Fett für die G26! Und dem Mobbing ist freiem Lauf gelassen. Auch ist das persönliche Gespräch / Telefonanruf meist von einem schnelleren Erfolg gekrönt, als die vielen E-mails. Meine private Meinung! § Artikel 5(1) GG | ||||
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