News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 697123 | ||
Datum | 26.09.2011 13:14 MSG-Nr: [ 697123 ] | 20728 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Oder die Klasse L, die ab 16 zu fahren ist und zig Tonnen mit 25 km/h (mit Anhänger) oder 32 km/h ohne mit und ohne Anbaugeräte (dazu gehören dann auch Hubgabeln... - oder sagt dem Landwirt dann jemand, dass die selbstfahrende Arbeitsmaschine mit Hubgabel kein Traktor, sondern ein Flurförderfahrzeug ist) Nicht nur Klasse L, auch Klasse T (beschränkt auf 40km/h). Üblicherweise einfach nur in der Höchstgeschwindigkeit etwas gedrosselte, riesengroße, gern auch mal legalerweise überbreite Fahrzeuge der 20 bis über 40t-Klasse. Gern auch mit 2 druckluftgebremsten Anhängern oder überbreiten Anbaugeräten. Aber die Ausnahmen für die Landwirtschaft sind wieder ein anderes Thema. Da geht sowieso alles, was in anderen Branchen strikt verboten oder 15fach höher abgesichert ist. Bleibt noch zu erwähnen, dass auch der Klasse T-Inhaber nach absolvieren von Klasse B später für PKW-Anhänger (sofern nicht durch Klasse B abgedeckt) natürlich Klasse BE extra machen muss... Gruß, Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|