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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 697120 | ||
Datum | 26.09.2011 12:54 MSG-Nr: [ 697120 ] | 20890 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino ... Das ist nur die Meinung des Gesetzgebers, also eigentlich die Meinung von uns. Diese Meinung ist heutzutage leider nichts mehr wert. Sobald irgend etwas angehoben wird (Hebebühne, Ladebordwand, Kran), muss der Arbeitgeber das explizit beauftragen, und ich bin mir zimlich sicher das da wieder irgendwas mit 18 steht. | ||||
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