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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | VU: Fahrer kann nicht befreit werden | 96 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 697113 | ||
Datum | 26.09.2011 11:42 MSG-Nr: [ 697113 ] | 42304 x gelesen | ||
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Geschrieben von Magnus Hammerl Richtig. Vorausgesetzt er ist auch für beide Fachbereiche qualifiziert. Keine Frage. Aus meinem persönlichen Umfeld heraus scheint dies aber eher die Regel, als die Ausnahme zu sein. Entweder, die Fachkompetenz im Hauptberuf (Seelsorger, Psychologe, u.a.) wird durch nebenberufliche Erfahrung in Feuerwehr und Rettungsdienst ergänzt, was zusammen mit etwas Interesse, ohne das sich wohl kaum jemand freiwillig soetwas aufhalst, eine gute Kombination ist. Oder es geht um Hauptberufliche Einsatzkräfte, die zusätzlich zur Betreuung von Zivilisten geschult wurden, aber durch Ihre eigenen, i.d.R. langjährigen Erfahrungen auch wissen, wie Einsatzkräfte 'ticken'. Geschrieben von Magnus Hammerl Bei Interesse: Psychosoziale Notfallversorgung: Qualitätsstandards und Leitlinien Teil I und II Abbildung 10 auf Seite 27 passt leider ganz gut. Daher fragte ich nach der DIN. (In anderen Bereichen gab es ja auch erst die Definition einer Begrifflichkeit mit Aufgabenbereich in einer DIN, und danach richteten sich dann Einsatzkonzepte.) Dass Definitionen sind nicht nur für Klausuren im Studium wichtig sind weis man spätestens dann, wenn man mal mit Personen aus anderen Fachbereichen aneinander vorbei gesprochen hat. (schlecht ist's nur, wenn zwei Professoren an zwei Lehrstühlen unter dem gleichen Begriff nicht genau das gleiche verstehen (aber das Problem ist sicherlich auch außerhalb der Notfallpsychologie bekannt)). Letztenendlich befürworte ich Marc's Haarspalterei ja sogar. Ich bin ein freund klarer, einheitlicher Begrifflichkeiten. Aber da die überwiegende Anzal von "KIT" auch die Einsatzkräfte versorgt (und das vermutlich weitestgehend in der aktupahse auch ganz brauchbar macht), halte ich diese "Haarspalterei" zur Zeit jedoch für nicht zweckdienlich. Letztendlich wird es eh daraufhinaus laufen, dass die bei den Organisationen angesieldeten PSNV-Teams beides können und beides machen. Vielleicht heißen die in einigen Jahren dann "Kriseninterventions- und Einsatznachsorgeteam mit besonderer Kompetenz in der Notfallbetreuung". (oder genauso, wie heute auch?) | ||||
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