Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 696919 |
Datum | 22.09.2011 18:01 MSG-Nr: [ 696919 ] | 96728 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Technische Hilfeleistung
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Kleinlöschfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Geschrieben von Ulrich CimolinoEs gab v.a. ein Bundesland, das das unbedingt haben wollte... dreimal darfst Du raten welches...
Danke, ich verzichte. Denn mein Gefühl sagt mir, daß ich "Heimvorteil" habe bei dieser Frage.
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviel Varianten dürfens denn bei den Tanks noch sein?
Keine!
Mit den 1.000l auf allen Fahrzeugen größer TSF-W bin ich sehr zufrieden.
Aber trotzdem bleibt meine Kritik, daß das MLF in dieser Form unsinnig ist. Beläßt man es bei der Grenze von 7,49t ist es nur für Brandeinsätze innerorts und einfache TH einsetzbar. Geht man über diese Grenze und nutzt das aus, was die aktuellen Fahrgestelle ermöglichen landet man bei einem LF10 mit Staffelkabine.
Ich will nicht mehr Varianten, ich will eigentlich weniger. Gerade in RLP ist es ja aktuell so, daß die gesetzliche Rahmensituation eigentlich folgende Stufen vorsieht:
TSF / KLF -> MLF -> HLF10 -> (HLF20)
Letzteres nur in Ausnahmefällen in der Fläche, also sollen LF16/12 auch mit HLF10 ersetzt werden. Zwischen dem MLF und dem HLF10 ist kein Fahrzeug vorgesehen, da das LF10 nicht bezuschußt wird. Also bekomme ich entweder nur den Zuschuß für ein MLF und muß dann als Kommune selbst "drauflegen" oder ich bekomme ohnehin den Zuschuß für ein HLF10 und kaufe dann auch ein solches.
Das führt meiner Meinung nach das ganze System der genormten Löschfahrzeuge noch mehr ad absurdum als es ohnehin schon ist. De jure reduziert man die Typen- und Variantenvielfalt aber de facto führt das nur dazu, daß jetzt das KLF in Richtung "TSF-W light" geht dank Feuerwehrführerschein und daß das MLF entweder ein "Krüppel" ist oder ein LF10 mit Staffelkabine.
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