Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696859 |
Datum | 22.09.2011 08:14 MSG-Nr: [ 696859 ] | 96719 x gelesen |
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.
2.SanH-Lehrgang der JUH
Feuerwehr-Verordnung
Feuerwehr-Verordnung
1.Die 2. Bergungsgruppe (kurz: 2. BGr) ist Bestandteil des Technischen Zuges beim THW.Sie ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten Ausgerüstet.Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge.
2.SanH-Lehrgang der JUH
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
1. Grundlehrgang für Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr im mittleren Dienst (mD)
2. Einteilung der Gemeinden nach Gefährdungsklassen in RLP
3. 1. Bergungsgruppe (THW) Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischer Zug (TZ). In der Regel wird diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz kommen (auch als THW-Schnelleinsatzgruppe).
Sie wird ergänzt und unterstützt durch die 2. Bergungsgruppe oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Steffen WenzAb der Einstufung B2 des Ausrückebereiches reicht das als "Begründung" vollkommen aus, eigentlich ist es vielmehr sogar ein "muss". Glaubst du mir nicht? Dann lies dir mal FwVO RLP §3 Abs. 3 & 4 durch sowie die zugehörige Anlage 2.
Glaube mir, die FwVO RLP (sowohl alt als auch neu mitsamt ihren Anlagen) kenn ich zur Genüge und in allen Details. Dass da ein HLF10/10 in Stufe 2 bei B2 bzw. ein MLF bei Stufe 2 in B1 gefordert ist, habe ich auch nie bestritten. Das heißt aber nicht, dass es in dem betreffenden Ort stationiert sein muss, das heißt nur, dass es in Stufe 2 (innerhalb 15min) da sein muss. In der Regel sind die Fahrzeuge in Stufe 1 örtlich vorzuhalten und die Stufe 2 wird durch Nachbarorte abgedeckt. Genau das meinte ich übrigens, als ich schrieb, dass eben TSF bzw. TSF-W bei allen Ortswehren eben i.d.R. nicht ausreichen. Ab und an braucht's eben bei größerer Entfernung zum Stützpunkt auch was größeres dazwischen, um eben gerade die Stufe 2 (und Stufe 3) abzudecken.
Gruß,
Michael
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