Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 696826 |
Datum | 21.09.2011 21:15 MSG-Nr: [ 696826 ] | 7733 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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1. Notarzt
2. Normenausschuss
Notarzteinsatzfahrzeug
Krankenhaus
Hallo Michael,
es geht nicht darum nichts zu tun, sondern wie man es angeht.
Alarmiere ich ersteinmal den NA nach und er erscheint an der Est. habe ich eine höher qualifizierte Person mit der maximalen medizinischen Ausbildung im Rettungsdienst vor Ort.
Erkennt der Arzt die Notwendigkeit eines Transportes auch, kann er den transport anordnen, aber im zweifel nicht durchsetzen.
Dazu bedarf es dann wiederrum der Polizei. Evtl. der Ordnungsbehörde etc.
Man kann etwas tun. Die frage ist nur, wie geht man es an, damit es
a) Rechtskonform ist
b) Man seinen eigenen Ar... nicht am Haken hat, wenn doch etwas schief geht
c) Die Maßnahmen effektiv sind.
Selbst wenn das alles nicht fruchtet und man immer noch davon überzeugt ist, das richtige zu tun, dann kann man immer noch in Cowboy Manier zum Jugendamt stiefeln und gegen alle Regeln verstossen......
Ein anderes Beispiel aus der Praxis:
Sonntags, kurz nach 8, regnerisch - ein Kollege fährt mit dem NEF zum Einsatz und sieht am Strassenrand ein Kind (ca. 3 Jahre alt), allein, ohne Wetterschutzkleidung.
Auf dem Rückweg steht das Kind immer noch allein dort. Pat. im KH abgeliefert und wieder zu dem Kind (aus Neugierde). Es stellte sich heraus, das dass Kind nach draussen geschickt wurde von der Mutter. Also, ab mit dem Kind nach hause. Vor Ort ging nur kurz die Tür auf und eine Regenjacke flog raus. Bumms, Tür zu.
Daraufhin ließ der Kollege die Polizei nachalarmieren und wartete deren Eintreffen ab. Der ebenfalls informierte Ordnungsbeamte leitete die Information weiter ans Jugendamt (was der Familie, die unter Beobachtung stand nicht zu gute kam).
Diese Hilfe war aber problemlos möglich, da kein medizinischer Einsatz vorlag. Somit auch keine Schweigepflicht, kein Dienstgeheimniss (war ja kein Einsatz) und somit hat der Kollege als normaler Bürger ohne Einschränkungen handeln können.......
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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