Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Lincoln / Nebraska (USA) | 696824 |
Datum | 21.09.2011 20:50 MSG-Nr: [ 696824 ] | 7703 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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Grundgesetz
Grundgesetz
Geschrieben von Michael BayerJetzt doch zu Dir. Die Gedanken soll und kann man sich machen. Aber nur noch nach dem Motto leben: Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. kann ich nicht. Ich muss solche Entscheidungen vor meinem Gewissen (ja ich habe eins) verantworten können.
Das musst Du ja auch nicht. Aber der erste und vor allem professionelle Schritt waere das Ausschoepfen von legalen und voellig Legitimen Wegen. Falls der Arzt sagt, dass er keinen Handlungsbedarf sieht, dann sollte man sich ueberlegen, ob er nicht vielleicht Recht hat. Warum das nicht unwichtig ist, habe ich ja bereits erwaehnt.
Geschrieben von Michael BayerUnd nochmals ja ich habe gesehen, wie viele gute Gedanken bei der Feuerwehr (Führungsgruppe, etc.), durch Bedenkenträger (welches Gesetz könnte dagegen sprechen) beerdigt wurden. Schade.
Ich rede hier vor allem aus der Sicht eines (hoffentlich) professionellen Angehoerigen eines medizinischen Assistenzberufes. Das hat mit dem sozialen Gefuege und institutionellen Blabla in Feuerwehrkreisen wenig zu tun.
Geschrieben von Michael BayerWir sollten nach meiner Meinung anders ran gehen: Was spricht dafür es so zu machen? In unserem Ausgangsbeispiel: Ist das wohl und der Schutz (Gesundheit /Leben) eines Kindes. Das wird durch die Grundrechte im GG geschützt! Haben wir in D ein Gesetzt über dem GG. Nein.
Nein, aber wir haben Gesetze, die im jeweiligen Fall das GG einschraenken koennen. Und die gibt es im medizinischen Bereich reichlich.
Und eines kannst Du mir glauben: Vor dieser Problematik stand ich in meinem Leben nicht nur theoretisch. Mit allen Facetten.
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MfG
Stefan
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