Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 696823 |
Datum | 21.09.2011 20:44 MSG-Nr: [ 696823 ] | 7754 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
|
Grundgesetz
Hallo Stefan,
Geschrieben von Stefan BrüningAlso haben die, die sich darueber Gedanken machen und nicht "aus der Huefte" eine Straftat begehen, weil sie lieber legal zustaendige Leute hinzu ziehen, keine Eier hin der Hose. Jetzt doch zu Dir. Die Gedanken soll und kann man sich machen. Aber nur noch nach dem Motto leben: Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. kann ich nicht. Ich muss solche Entscheidungen vor meinem Gewissen (ja ich habe eins) verantworten können.
Und nochmals ja ich habe gesehen, wie viele gute Gedanken bei der Feuerwehr (Führungsgruppe, etc.), durch Bedenkenträger (welches Gesetz könnte dagegen sprechen) beerdigt wurden. Schade.
Wir sollten nach meiner Meinung anders ran gehen: Was spricht dafür es so zu machen? In unserem Ausgangsbeispiel: Ist das wohl und der Schutz (Gesundheit /Leben) eines Kindes. Das wird durch die Grundrechte im GG geschützt! Haben wir in D ein Gesetzt über dem GG. Nein.
Gruß
Michael
Auch schlechter Ruf verpflichtet
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|