Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696736 |
Datum | 21.09.2011 14:26 MSG-Nr: [ 696736 ] | 97352 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Tragkraftspitzenanhänger
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Grundgesetz
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Staffellöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Tragkraftspritze
Hallo,
Geschrieben von Steffen WenzIn meiner Verbandsgemeinde (VG Lambrecht) wurden in den vergangenen Jahren zwei TSF ersetzt. Einmal mit MLF und zusätzlichem TSA ("Oh... wir brauchen doch eine TS...") und einmal mit KLF. Letzteres ist meiner Meinung nach nicht mehr sinnvoll einsetzbar außerhalb des eigenen Einsatzbereiches!
Da zeigt sich wieder die Unsinnigkeit bzw. Einschränkung so mancher Normen. Die Beladung von TSF-W und MLF (bzw. StLF10/6) ist weitgehend gleich. Faktisch sind die einzigen Unterschiede das zul. GG von max. 6,3t bzw. 7,5t, der erlaubte Tankinhalt von 500-750 bzw. 600-1000l und eben die herausnehmbare Pumpe gegenüber der festeingebauten. Eine zusätzliche Pumpe (wie in der StLF-Norm als Zusatzbeladung aufgeführt) ist in RLP dank 1000l Tankinhaltsforderung nur sehr schwer zu realisieren, wenn man es schafft, sie unterzubringen, reicht zumindest die Reserve nicht mehr, um zusätzliche Ausstattung mitzuführen, damit beide Pumpen gleichzeitig eingesetzt werden können, was die 2. Pumpe unnötig macht. Von anderer sinnvoller Zusatzbeladung (außer 200kg an der PFPN zu verschwenden) gar nicht erst zu reden. Nehm ich stattdessen ein TSF-W, muss ich mit der Einschränkung des zul. Gesamtgewicht (bei den dann möglichen Fahrgestellen werden z.B. PA im Innenraum aufwändiger, wenn ich sie denn haben will) und mit dem kleineren Wassertank leben. Dass man all diese Dinge technisch gesehen auch problemlos kombinieren könnte, zeigen hunderte so schon produzierte Fahrzeuge, die in zig anderen Bundesländern laufen. Führt auch nicht zwangsweise zu einer Preiserhöhung, denn neben der Beladung sind auch die Aufbauten für 6,3t-TSF-W und 7,5t-StLF bei einigen Aufbauherstellern sowieso bis auf die Pumpe weitgehend gleich.
Im Prinzip hätte man auch das StLF und das TSF-W in einer Norm kombinieren können: Wahlweise TS oder FP, max. 1000l Tankinhalt, max. 7,5t zul. Gesamtmasse. Allerdings sollte sowohl aus Fahrzeugbezeichnung als auch Funkrufname klar hervorgehen, ob eine feste oder tragbare Pumpe vorhanden ist.
Gruß,
Michael
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|