Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Definition 'offenes Feuer' | 17 Beiträge |
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 696704 |
Datum | 21.09.2011 12:31 MSG-Nr: [ 696704 ] | 8730 x gelesen |
Moin,
Geschrieben von Thomas Bräuner
Sucht man noch etwas weiter, findet Google immer wieder Textstellen, wo auf "offenes Feuer und Licht" hingewiesen wird. Das geht wiederum zurück in die uralten Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes (wie die erste köngliche württembergische Brandschutzverordnung), wo festgelegt wurde, dass zur Vermeidung von Bränden die Bewohner nicht mit dem Kerzenleuchter nachts herumlaufen sollen, sondern ein Glas in Form einer Laterne darum machen sollen. Daraus ergibt sich dann, dass sogar ein Feuer in einem offenen Kamin im Hausinnern ein offenes Feuer ist. Demgegenüber stehen die heutigen Schwedenöfen, wo ja eine Glasscheibe vorne dran ist.
Demnach kann ich mit 'ner Petroleumlaterne durchs Tanklager laufen?! (ex-Bereiche mal beiseite gelassen)
Gruß,
Thorben
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| 21.09.2011 10:21 |
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Jörg7 W.7, Essen |
| 21.09.2011 11:12 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 21.09.2011 12:31 |
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Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS | |