News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Definition 'offenes Feuer' | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen | 696693 | ||
Datum | 21.09.2011 11:31 MSG-Nr: [ 696693 ] | 8764 x gelesen | ||
Hallo Jörg, im Sinne einer zitierfähigen Quelle kann ich Dir gerade auch nichts liefern, aber meine "persönliche" Definition würde ich so fassen: "Jeder Verbrennungsvorgang, bei dem der Kontakt mit anderem als dem eigenen Brennstoff nicht technisch be- oder verhindert wird (und der daher als Zündquelle dienen kann)." (Ich habe absichtlich "be-hindert" mit aufgenommen, seit ich wettergeschützte Grubenlampen kennengelernt habe, bei denen das brennbare Grubengas zwar an die Flamme gelangen und sich auch entzünden kann, aber dieser Vorgang durch das schützende Drahtgeflecht begrenzt ist. Insoweit ist solche Grubenlampe dann doch kein "offenes Feuer", weil eine Begrenzung auf die Lampe aufrechterhalten bleibt.) Mit freundlichen Grüßen Stefan | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|