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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696676 | ||
Datum | 21.09.2011 08:45 MSG-Nr: [ 696676 ] | 97376 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Daniel Balz Also ist es im Realfall wenn wir ehrlich sind überladen... Aber die Norm ist erfüllt:-) Nein. Sicherlich haben wir Kameraden, die inkl. Ausrüstung schwerer als 90kg sind (da gehöre ich auch dazu), wir haben aber auch welche, die die 90kg nicht auf die Waage bringen. Bei der Verwiegung war auch schon der ganze Kleinkram, den man sonst noch so drauf hat und der auch wieder ein paar kg kostet, schon verladen. Auch ist der Kraftstofftank nicht immer randvoll, so dass man hier nun wirklich nicht von einer andauernden Überladung ausgehen kann. Es kann aber sicherlich vorkommen, dass wir je nach Besatzung dann auch mal ein paar kg drüber liegen. Aber ich wage mal zu bezweifeln, ob es eine Auswirkung (egal in welcher Hinsicht) hat, wenn das Fahrzeug statt 7490 eben dann mal 7530kg wiegt. Ein wenig Toleranz gibt es immer. Wichtig ist aber, dass diese nicht schon generell überschritten wird, indem die Gewichtsbilanz schon inkl. Besatzung mit 6x90kg über den 7490kg liegt. Ich kenne da sehr viele, auch größere Fahrzeuge, deren Gewichtsreserven auch nicht größer sind. Dank Gruppenbesatzung ist da u.U. auch die Spanne umso größer, die durch schwerere Besatzung noch dazukommen könnte. Umso wichtiger sehe ich es dabei an, dass man für Feuerwehrfahrzeuge eben nicht schon aufgelastete Fahrgestelle verwendet, womöglich noch unter Ausnutzung der 110%-Reifentragfähigkeitsfreigabe (Ausnahmeregelung u.a. für Feuerwehrfahrzeuge) sondern Fahrgestelle, die noch ein wenig Reserve bieten (wie hier: 8,8t technisch möglich, 7,49t tatsächlich). Eben darum halte ich auch von StLF auf aufgeblasenen, bis zum fahrgestellseitigen Limit aufgelasteten Kleintransportern nichts, zumal die Fahrgestelle nicht bzw. nur wenig preisgünstiger sind als die LKW-Fahrgestelle. Gruß, Michael | ||||
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