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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 696675 | ||
Datum | 21.09.2011 08:32 MSG-Nr: [ 696675 ] | 97674 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino jein... Man zielte beim StLF doch auf ein LKW-Fahrgestell ab. Nimmt man ein solches, so ist mir keines bekannt, das bei genau 7,5t eine konzeptionelle Grenze hat. War aber vermutlich zu Zeiten des Normentwurfn noch etwas anders. Die üblichen 7,5-Tonner gingen damals eher nur bis max. 8t oder knapp drüber. Heute sind die meisten schon bis fast 9t ausgelegt, selbst der Vario m.W. schon bis 8t. Kleiner sind dann die aufgedonnerten Kleintransporter mit jetzt aber auch schon fast 7t, wobei es ja angeblich hier den Renault Mascott nicht mehr gibt. Das Problem ist eher wie beim KLF, wenn auch hier nicht so extrem, da die Fahrzeuge ja immer noch problemlos darstellbar sind, wenn man eben nicht alle Zusatzbeladungen nimmt. Die technischen Voraussetzungen haben sich geändert, die Fahrgestelle wurden durchweg schwerer im Leergewicht. Trotzdem macht die 7,5t-Grenze schon noch Sinn. Nur stellt sich mir die Frage, warum man mit aller Gewalt dran festhält. Komplette Freigabe nach oben sehe ich auch nicht als sinnvoll an, dann fahren wirklich bald die ersten 15t-StLF rum (gibt's ja auch schon, siehe bei den Bundesländern, wo die Gesamtgewichte oder Normeinhaltungen bei den Bezuschussungen keine Rolle spielen). Gruß, Michael | ||||
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