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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 696651 | ||
Datum | 20.09.2011 19:33 MSG-Nr: [ 696651 ] | 8157 x gelesen | ||
Infos: | ||||
So zumindest laut Wiki, was sich mit meiner eigenen Erfahrung deckt. Damals habe ich die Polizei gerufen (auser Halb eines Dienstverhältnisses jeglicher art). Ich wollte verhindern, das mein Name irgendwo auftaucht, da gegen die Person bereits wegen diversen gefährlichen, schweren Körperverletztungen und diversen anderen Straftaten ermittelt wurde. Jedoch musste ich natürlich angaben zu meiner Person machen. Die beamten sagten dann, dass meine Name und meine Adresse lediglich in der Ermittlungsakte auftaucht und somit für den Verdächtigten nicht ersichtlich ist. soweit so gut. Der Verdächtigte kann sich einen Anwalt nehmen und dieser kann Akten einsicht fordern und schon hat auch der Täter deinen Namen und diene Adresse. | ||||
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