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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 696648 | ||
Datum | 20.09.2011 19:26 MSG-Nr: [ 696648 ] | 8132 x gelesen | ||
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Eine anonyme Anzeige wäre nur möglich, wenn man sie auch anonym aufgibt. Das heißt: man müsste aus einer Telefonzell die Polizei rufen. Denn wenn man eine Anzeige aufgibt ist am Zeuge und diese sind verpflichtet ihre Personalien anzugeben. Das mach auch rchtlich Sinn, denn wer sollte bei einer evtl. anstehenden Anklage als Zeuge aufteten um den Verdacht der Mißhandlung zu untermauern? | ||||
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