News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8S., Erfurt / Thüringen | 696645 | ||
Datum | 20.09.2011 19:09 MSG-Nr: [ 696645 ] | 8270 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Soweit mir bekannt ist, darf ich hier keine Behörden (Jugendamt/ Polizei) informieren. Allerdings kann es ja durchaus eine Indikation für die Fahrt ins Krankenhaus geben. Dort muss ich bei der Übergabe an den Arzt natürlich meine Beobachtungen weitergeben. Dieser ist dann für die weiteren Schritte zuständig. P.S. Eine Aufhebung der Schweigepflicht gibt es nicht mal eben so. VG Thomas VG Thomas | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
2.196