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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 696641 | ||
Datum | 20.09.2011 18:40 MSG-Nr: [ 696641 ] | 8272 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Hallo Carsten, Gibt es ein höheres Rechtsgut als die Gesundheit / Unversehrtheit eines Kindes / Menschen? Daher:; Geschrieben von Carsten Lambrecht Weiter heißt es im Text vom Amtsrichter: Das Strafverfolgungsinteresse (...) rechtfertigt eine Verletzung der Schweigepflicht grundsätzlich nicht.Ich informiere die Polizei /das Jugendamt nicht zur Strafverfolgung, sondern aus Sorge um die Gesundheit / das Leben (?) eines Menschen! Ich muss nach meiner Meinung, die Behörden eischalten bevor das Kind Schaden nimmt. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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