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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 696632 | ||
Datum | 20.09.2011 18:00 MSG-Nr: [ 696632 ] | 8239 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Das ist wahr, aber es muss nicht rauskommen. Wie gesagt, das ist rechtlich nicht einwandfrei und ich würde im eigentlichen Einsatz immer versuchen das Problem auf Arzt oder Krankenhaus abzuwälzen. Wenn das nicht geht weil die Eltern das Krankenhaus verweigern und kein Arzt auftreibbar ist, dann.... Desweiteren darfst du die Polizei hinzuziehen wenn ein Elternteil oder das Kind es wünscht. Mit geschickter Fragetechnik.... Ich würde das übrigens nur machen wenn ich mir sicher bin. Sehr sicher. | ||||
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