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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 696627 | ||
Datum | 20.09.2011 17:23 MSG-Nr: [ 696627 ] | 8665 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Sulk So würd ich das machen ! In wie weit das rechtlich Unbedenklich ist weiß ich nicht.Über diesen Satz musste ich ja doch etwas schmunzeln... ;-) Wenn ich etwas mache, sollte ich schon wissen, in wie weit das rechtlich Unbedenklich ist. Geschrieben von Jan Sulk Eine Möglichkeit ist es das Kind mit in KH zu nehmen und dort dem Arzt gegenüber seinen Verdacht zu Äussern. Ich würde hier eher den umgekehrten Weg wählen, und mir eher den Arzt kommen lassen (NAW oder NEF),der hat ggf. auch noch bessere/andere Argumente gegenüber den Eltern und der möglichweise dazukommenden Polizei. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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