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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 696620 | ||
Datum | 20.09.2011 16:27 MSG-Nr: [ 696620 ] | 8926 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jan Sulk In wie weit das rechtlich Unbedenklich ist weiß ich nicht. ich würde mir keine Gedanken über die rechtlich Unbedenklichkeit machen, sondern um das Kind. Ich denke man von der Schweigepflicht entbunden, falls ein höhers Gut in Gefahr ist, hier die Körperliche Unversehrtheit des Kindes, oder das Leben des Kindes. Im extrem fall könnte man vielleicht schon über unterlassene Hilfeleistung sprechen. Es ist eigendlich traurig das man darüber diskutieren muss. MfG. Daniel | ||||
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