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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Unna / NRW | 696617 | ||
Datum | 20.09.2011 16:14 MSG-Nr: [ 696617 ] | 9099 x gelesen | ||
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Hmm sehr sehr heikeles Thema. Als Rettungsassisten untrliege ich der ärztlichen Schweigepflicht und habe über alle dienstlichen Belange stillschweigen zu bewahren. Ansonsten drohen Strafen aus dem STGB. Dafür habe ich Unterschrieben. Eine Möglichkeit ist es das Kind mit in KH zu nehmen und dort dem Arzt gegenüber seinen Verdacht zu Äussern. Will der Vater das Kind nicht mitgeben kann ich die Polizei rufen, da ich es für Wichtig halte das dieses Kind einem Arzt vorgestellt wird und nur die Polizei ist berechtigt das Kind, zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr, ( Gesundheit des Kindes ) mitzunehmen. So würd ich das machen ! In wie weit das rechtlich Unbedenklich ist weiß ich nicht. Und was den Beamten angeht, muss gerade der Vorsichtig sein was rechtliche Probleme angeht ! | ||||
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