Rubrik | Taktik |
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Thema | Überdruckbelüftung und Rauch- und WärmeAbzügen (RWA) | 26 Beiträge |
Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 696610 |
Datum | 20.09.2011 15:08 MSG-Nr: [ 696610 ] | 11777 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Anforderungen und Bemessung von Anlagen zur Rauch- und Wärmefreihaltung sind in der DIN 18232 geregelt.
Jede RWA verfügt neben der Abluftöffnung über eine entsprechend definierte und dimensionierte Zuluftöffnung, die, Beispiel NRA, 1,5-fach größer sein muss als die Summe der aerodynamisch wirksamen Fläche aller NRWG des Rauchabschnittes.
Die Zuluftöffnungen werden meist in Form von Hallentoren, Fensteröffnungen, Zuluftöffnungen wie Klappen, Jalousien etc. sichergestellt, die entweder mit der RWA selbsttätig öffnen oder von der Feuerwehr jederzeit zerstörungsfrei zu öffnen sind (wird vom Betreiber z.B. bei Hallentoren gerne übersehen). =>DIN 18232-2
Gruß, Tim
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987
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| 20.09.2011 13:21 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 20.09.2011 14:05 |
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Thom7as 7B., Korntal-Münchingen |
| 20.09.2011 15:08 |
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Tim 7B., St. Ingbert | |