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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 696182 | ||
Datum | 15.09.2011 11:21 MSG-Nr: [ 696182 ] | 12776 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Fazit: Bei Zivilisten gibt mir unser Landesrecht o.g. Möglichkeiten an die Hand, aber sobald ich einen Feuerwehranwärter draus mache, ist sein Einsatz gar niemals nie und keinesfalls forumskonform gut? Bei wieviel Prozent der Einsätze in Deutschland wurden schon Zivilisten zur Mithilfe verpflichtet? (< 1 Promille schätze ich mal) Bei wieviel Prozent dieser Einsätze wäre das überflüssig gewesen, wenn durch einen vernünftigen Alarplam ausreichend Einsatzkräfte (ohne Kirchturmdenken) von Anfang an alarmiert worden wären? (> 50 % schätze ich) Des weiteren geht es nicht darum, was "forumskonform gut" ist, wie Du so süffisant schreibst, sondern was rechtskonform ist! Die gesetzliche Regelung wurde übrigens für Ausnahmefälle getroffen, und nicht um das schon fest einzuplanen. Ansonsten verweise ich auf meinen anderen Beitrag zu diesem Thema. Gruss Thorsten P.S. wenn wir als Freiwillige Feuerwehren in Zukunft ernst genommen werden wollen, müssen wir professioneller agieren, als uns immer Gedanken drüber zu machen, wofür wir unausgebildete Leute und Kinder einsetzen können. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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