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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 696135 | ||
Datum | 14.09.2011 20:39 MSG-Nr: [ 696135 ] | 12840 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Ihrlich Wir sollten uns doch hier auch über den Regelfall unterhalten und nicht über die 0,5-2% der Einsätze, die als Ausnahme zur Regel zu sehen sind.Wir sollten schon versuchen, möglichst viele Fälle abzudecken, auch die Ausnahmen. Flash-Over und TH-Crashrettung sind auch Ausnahmen... Geschrieben von Marco Ihrlich Wenn ich an der Einsatzstelle nicht genügend Kräfte habe, um Leib, Leben und Gesundheit von gefährdeten Personen zu schützen, kann ich mich im äußersten Notfall auf § 27 LBKG RLP berufen und hoffen, dass dem Herangezogenen nichts passiert. Der ist dann aber kein Feuerwehrmann, sondern immer noch eine Zivilperson.Siehe 27 Abs. 2 i.V.m. 18 Abs. 1 Satz 2... Und nicht nur beim "Schutz von Leib, Leben und Gesundheit von gefährdeten Personen", sondern schon bei reiner Schadensbeseitigung. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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