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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 695908 | ||
Datum | 13.09.2011 11:59 MSG-Nr: [ 695908 ] | 13529 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Vogler Dann erkläre er mir bitte wie eine Person die neu in die Feuerwehr kommt das wissen haben kann wenn sie sich vorher in keinerlei Hinsicht was mit der Feuerwehr was zutun hatte ? Indem die Person die erforderliche Grundausbildung nach DV2 durchläuft, aber doch bitte nicht im Einsatzdienst! Geschrieben von Jan Vogler Aber darum ging es ja eigentlich nicht das würdest du verstehen wenn du alles lesen würdest! Es geht um die Mindestausbildung, und dass ist die Grundausbildung nach DV2. Nicht mehr und vor allem nicht weniger! Du hast doch recht hahnebüchen das Argument eingebracht, dass man mitspielen darf, wenn man denn das 18. Lebensjahr erreicht hat. Das ist aber nunmal falsch und fertig! Die DVen gelten für jeden am Feuerwehrdienst teilnehmenden FA, ganz gleich ob Neumitglied oder bestehendes Mitglied. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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