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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 695899 | ||
Datum | 13.09.2011 11:17 MSG-Nr: [ 695899 ] | 13699 x gelesen | ||
Hallo Florian Wenn die Person Mitglied in der Feuerwehr und er 18 Jahre alt ist . darf er im Gefahrenbereich arbeiten , er darf nicht aufgaben machen wo er eine Zusatzausbildung benötigt wie zum Beispiel Atemschutzgeredeträger , wo ich mich nicht fest legen will ist bei dem arbeiten mit einer Kettensäge ( Kettensägenführer ) da man die auch anderweitig im Berufs- , Privatleben besitzen kann aber beim befüllen von Sandsäcken und bei Absperrmaßnahmen soweit es erforderlich ist . Im Grundsatz legt der EL fest ob und wann die Person eingesetzt wird und . Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | ||||
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