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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Jugendliche unter 16 bei Einsätzen | 95 Beiträge | ||
Autor | Jan 8V., Weißenberg / Sachsen | 695894 | ||
Datum | 13.09.2011 10:36 MSG-Nr: [ 695894 ] | 22226 x gelesen | ||
Hallo Millicent Zu erst muss ich den vor Schreibern zum teil recht geben , wenn ein 15 bzw. 16 jähriges Kind was Mitglied in der Feuerwehr ist und auf eigene faust zum Einsatzort fährt und ihm auf dem weg dahin etwas passiert hat der Wehrleiter keine rechtlichen folgen zu beförschten. Sollte er sich natürlich unbemerkt am Einsatzgeschehen beteiligen ( wie auch immer ) und ihm da etwas passieren dann wirds kompliziert sowohl für das Kind wie auch für den Wehrleiter , klar kommt es auch darauf um welsche Verletzungen es sich handelt . wie es dann allerdings dann rechtlich weiter geht kann ich nicht sagen . Sollte er von Kameraden an der Einsatzstelle entdeckt werden müssen sie ihn der Einsatzstelle natürlich verweißen keine frage bzw. darf er nur außer halb der Gefahrengrenze ( arbeiten ) er kann zum Beispiel die Kameraden unterstützen in den er ihnen was zu trinken bringt nach dem Atemschutzeinsatz soweit er nicht dafür in den Gefahrenbereich muss . Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung !!! | ||||
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