Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Wieder eine weniger- Die Feuerwehr Ulzigerode gibt es nicht mehr... | 40 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 695351 |
Datum | 06.09.2011 19:57 MSG-Nr: [ 695351 ] | 10570 x gelesen |
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Geschrieben von Florian Fastner
Zu Deinem Beispiell: Wenn man in der Fläche hauptamtliche Staffelwachen hochzieht kommt man auf einen Einsatzradius von ca. 6,5 km.
Hab zwar geringfügig andere Werte aber im Grunde genommen richtig.
Geschrieben von Florian Fastner- das Ganze wird um ca. 20 - 40 % teurer wie das aktuelle Feuerwehrwesen
Stimmt. In der Fläche dürfte es sich auf diesen Wert einpendeln.
Geschrieben von Florian Fastner- wir verabschieden uns von einem AGBF-Standard der 10 bzw. 16 Einsatzkräfte beim kritischen Wohnungsbrand fordert
Jein. In welchen BL hat man denn diesen Wert wirklich begrüßt? Wo wurde er faktisch umgesetzt? etc.
Zudem ist bei einer HA/EA-Kombi dieses Schutzziel in einem großen Bereich der Fläche darstellbar. Da habe ich einige Rechenmodelle. Dies hier an dieser Stelle aufzudröseln würde jedoch zu weit führen.
Geschrieben von Florian Fastner- Paralleleinsätze werden nur noch von der Nachbarwache geleistet werden können und das kann dauern
- Das System ist ziemlich schnell am Limit wenn es größere Einsätze gibt
Mein Ziel wäre die Kombination von HA und EA an den jeweiligen Standorten. Wobei der Primäreinsatz durch HA und der Sekundäreinsatz durch EA abgearbeitet wird. Dies bietet auch für längere und größere Lagen die entsprechende personelle Aufstockung.
Geschrieben von Florian FastnerDenn auch wenn die Tendenz nach unten geht, ist das jetztige System immer noch um Welten besser als alles Andere.
Für wen besser? Jeder der Systembeteiligten wird da eine andere Sicht haben. Aber im Grunde gebe ich dir recht. Nur ist die Frage wie lange man dieses System bei der derzeitigen Tendenz aufrecht erhalten kann. Meines Erachtens dürften die Tage wo dieses klappt in einigen bald gezählt sein.
MkG
Marc
| Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... |
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 06.09.2011 00:09 |
|
Thom7as 7E., Hohenstein |
| 06.09.2011 03:04 |
|
., Thierstein | |