Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Alternativen Kinderbespaßung Tag der offenen Tür | 22 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 694526 |
Datum | 30.08.2011 19:10 MSG-Nr: [ 694526 ] | 6306 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Technisches Hilfswerk
Es bleibt beispielsweise die Gefahr, dass ein Hydraulikschlauch reißt. Wer dann von dem Strahl getroffen wird, der kann ganz schön alt aussehen.
Ich möchte hier niemandem etwas verbieten. Ich war bislang nur davon ausgegangen, dass Schere + Spreizer wegen UVV ausschließlich von Mitgliedern der Feuerwehr / Helfern des THW, nicht jedoch von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr / Junghelfern (THW-Jugendfeuerwehr) oder Dritten benutzt werden dürfen. Sollte sich dies mittlerweile geändert haben, so ziehe ich meinen Einwand zurück.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|