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Thema | Übungs- und Einsatzdienst trotz Depressionen | 57 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 694418 | ||
Datum | 29.08.2011 22:14 MSG-Nr: [ 694418 ] | 12378 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrick Schließmann klar zahlt sie, Eben hast du dem noch widersprochen. Geschrieben von Patrick Schließmann aber wenn sie die leistung zurückfordert kann sie das wie du ja auch schon sagst auch von dir, Jap, daß kann sie bei jeglichen verbotswidrigem Verhalten. Wobei eine Dienstteilnahme während der AU nicht automatisch ein verbotswidriges Verhalten hervorruft. Zudem wird man bei einem verbotswidrigem Verhalten auch immer die Frage stellen müssen in wie weit der Dienstherr und dessen Beauftragte bei der Regressforderung mit im Boot sind. MkG Marc | ||||
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