Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Schwimmwesten bei der Jugendfeuerwehr? | 39 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 694116 |
Datum | 27.08.2011 13:20 MSG-Nr: [ 694116 ] | 7776 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Unfallkasse
Geschrieben von Udo BurkhardBei einem reinen Zeltlager ohne entsprechenden ausbildungstechnischen Hintergrund wird dieser Zusammenhang regelmäßig verneint -> keine versicherte Tätigkeit in Sinne des SGB VII -> kein Versicherungsschutz durch die Unfallkasse.
Aktuelle Broschüre der UK RLP, Seite 16:
Neben den reinen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen sind auch Tätigkeiten zum Zwecke der Körperschulung und des Sports sowie zur Pflege des Gemeinschaftslebens wie Wanderungen, Bastelunterricht, Zeltlager usw. versichert.
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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