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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Schwimmwesten bei der Jugendfeuerwehr? | 39 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 694114 | ||
Datum | 27.08.2011 12:51 MSG-Nr: [ 694114 ] | 7651 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Allerdings kann die Unfallkasse eine versicherte Tätigkeit verneinen, es kommt - wie immer bei derartigen Fragen - auf alle Umstände des Einzelfalles an. Ich war über 25 Jahre in der JF-Arbeit tätig. Hab da auch einige einschlägige Fortbildungen u.A. auch von unserem zuständigen Unfallversicherungsträger besucht. Von einer solchen Differenzierung ist da nichts bekanntgeworden. Aus der Praxis ist mir da auch kein Fall bekannt wo da so differenziert wurde. Wir haben viele Übungsabende durchgeführt an denen keine feuerwehrspezifische Ausbildung stattgefunden hat. z.B. Spielabende mit Gesellschaftspiele. Auch an diesen Termine bestand umfassender Versicherungsschutz. Falls die von dir erwähnte Differenzierung auch wirklich so in der Praxis durchgeführt wird hätte das schon längst auch entsprechende organisatorische Auswirkungen bei den JFs gehabt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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