Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Schwimmwesten bei der Jugendfeuerwehr? | 39 Beiträge |
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 694095 |
Datum | 27.08.2011 10:18 MSG-Nr: [ 694095 ] | 8100 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
LSG 4/400; Leichtschaumgenerator (DDR)
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Es hängt von dem Status der Veranstaltung ab, ob das Tragen von Rettungswesten (nicht Schwimmwesten!) erforderlich ist oder nicht.
Unterscheiden wir doch mal die zwei (versicherungstechnischen) Fälle:
1. Fall: Die Aktion dient zum überwiegendem Teil der Ausbildung:
Damit handelt es sich um eine versicherte Tätigkeit nach SGB VII. die notwendigen Maßnahmen zur Unfallverhütung sind in vollem Umfang durchzuführen.
2. Fall: Die Aktion dient in erster Linie dem Spaß und der Freizeitbeschäftigung:
Das ist gemäß Definition keine "versicherte Tätigkeit". Die Unfallversicherungsträger sind somit im Schadenfall nicht zuständig, sondern die gesetzliche bzw. private Krankenkasse. (Dazu gibt es auch Urteile z.B. LSG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2009, Az. L 2 U 25/08).
Maßnahmen zur Unfallverhütung nach UVV sind nicht zwingend notwendig, bewahren aber u.U. vor zivilrechtlichen Forderungen im Schadenfall (siehe z.B: "Tauzieh-Urteil", AG Westerburg vom 5. Juni 1996, Az: 2102 Js 22761/95 - 3 Cs)
Fazit:
Zeltlager stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie den Status einer Ausbildungsveranstaltung haben.
In dem genannten Fall wird durch den Zeitungsartikel IMHO genau dieser Eindruck erweckt.
Damit wäre das Tragen von Rettungswesten (nicht Schwimmwesten!) obligatorisch notwendig gewesen.
Beste Grüße
Udo Burkhard
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schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
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