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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Drogenskandal bei der BF Lübeck? | 30 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 694021 | ||
Datum | 26.08.2011 10:03 MSG-Nr: [ 694021 ] | 13031 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Gerrit Lamade Hier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen. Dazu muss es nicht kommen! Eine Entfernung aus dem Dienst ist auch ohne rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 11 Monaten zulässig. Es kommt immer auf die Einzelfälle an und vor allem auf die Schwere des Vergehens. MfG S.Reimer Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | ||||
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