Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Drogenskandal bei der BF Lübeck? | 30 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 694011 |
Datum | 26.08.2011 08:57 MSG-Nr: [ 694011 ] | 13465 x gelesen |
Infos: | 19.01.12 Lübeck: Feuerwehrmann und Justizbeamtin als Dealer vor Gericht 25.08.11 Drogenhandel bei der Lübecker Berufsfeuerwehr?
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Geschrieben von Benjamin BockelDer Handel mit illegalen Drogen ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt, dass man mit fadenscheinigen Argumenten beschönigen kann. Als Beamter hat man geschworen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Wo kommen wir denn hin, wenn wir Straftaten unbestraft lassen.
Das ganze Gefasel von aufreibendem Job und so weiter ist in diesem Fall einfach Blödsinn. Beim Verkauf von Drogen (Drogenhandel) geht es nur um Geld, und dass hat mit Burnout, anspruchsvollem Dienst usw. nicht das geringste zu tun. Wer Drogern verkauft, der nimmt bewusst in Kauf, dass er dem Käufer schadet, seine Abhängigkeit fördert oder ihn gar in Abhängigkeit bringt. Und warum? Weil es auf den ersten Blick schnell verdientes Geld ist. Und die Käufer sind meist auch noch junge Menschen, denen man das ganze Leben aus Geldgier versaut. Drogenhandel ist ein ganz übles Verbrechen.
Geschrieben von ---Gerrit Lamade--- Sollte sich dagegen der Fall des Handels mit BTMG-Substanzen bewahrheiten ist das natürlich unentschuldbar.
Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Wer meint, dass illegale Drogen nicht so schlimm sind, der sollte sich mal intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Die physische und psychische Abhängigkeit ist keine Kinderkrankheit, die man eben mal mit einer Gruppentherapie oder in einer Entzugsklinik lösen kann. So ein Entzug ist ein langwieriger Prozess, der meistens von Rückfällen begleitet ist. Und am Ende wird es dann immer noch ein Rückfallrisiko geben. Und sollche Kollegen sind dann im Einsatz ein Risiko für alle.
Nur dass hier im Falle des Burnoutsyndroms eine anerkannte Berufskrankheit vorliegt, bei der Behandlung liegt das Ziel auf der Reintegration ins Berufsleben, inwieweit diese Personen wieder in ihrem alten Job arbeiten können haben dann die behandelnden Ärzte zu entscheiden.
Was die disziplinarrechtliche und strafverfahrensrechtliche Seite angeht, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Geschrieben von ---Benjamin Bockel--- Sollten sich die Anschuldigungen bewahrheiten, so müssen die Kollegen selbstverständlich aus dem Dienst entfernt werden.
nicht unbedingt, hier kommt es auf den Ausgang des Strafverfahrens an, inwieweit sie disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Hier muss mindestens eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr verhängt werden um die Entfernung vom Dienst zu rechtfertigen.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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| 25.08.2011 20:56 |
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Step7han7 S.7, Geesthacht |
| 25.08.2011 21:28 |
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., Frankfurt |
| 25.08.2011 21:32 |
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Andr7eas7 L.7, Sindelfingen |
| 25.08.2011 21:37 |
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Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten |
| 25.08.2011 21:40 |
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., Frankfurt |
| 25.08.2011 21:40 |
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Chri7sti7an 7F., Wernau |
| 25.08.2011 21:48 |
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., Frankfurt |
| 25.08.2011 21:57 |
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., Thierstein | |