Moin
Geschrieben von Thomas KleeFeuer in der Badewanne ist sicher keine bestimmungsgemäße Nutzung. Wenn ich das Feuer entfache (egal wie bescheuert der Grund ist), weil ich das so will, und das Feuer sich nicht unerwünscht ausbreitet, ist das erstmal (m)ein Nutzfeuer. Den nicht bestimmungsgemäßen Herd aus der Definition mag ich noch bejahen wollen, aber wenn sie die Akten nicht gerade regalweise aufgelegt haben, seh ich den "Brand" schon an der Ausbreitungsgefahr scheitern.
Geschrieben von Thomas KleeFalls nicht vorsätzlich, dann aber zumindest grob fahrlässig ist damit schon unerheblich.
Geschrieben von Thomas KleeSicher kommt auch noch eine Anzeige der Polizei wegen Brandstiftung. Sicher nicht. Für § 305 StGB mangelt es an der Fremdheit der Sache (hier der Akten), und für § 306 StGB mangelt es an dem Inbrandsetzen des Wohngebäudes, da ich mal annehme, dass die Badewanne nicht aktiv am Verbrennungsprozess teilgenommen haben wird.
Geschrieben von Thomas KleeDie könnte in einem bewohnten Gebäude allerdings "heftig" werden. Aber halt nur, wenn das Gebäude auch brennt...
Gruß,
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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