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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz | 48 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 692970 | ||
Datum | 18.08.2011 09:37 MSG-Nr: [ 692970 ] | 19722 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Aus meiner laienhaften Sicht wurde das Schaummittel schon bei der Auslieferung beim Hersteller an die Werkfeuerwehr in Verkehr gebracht. Genauso hätte ich das mit meinem käufmännischen Hintergrund auch gedacht, aber die Definitionen sind ja unterschiedlich und gerade im Chemikaliengesetz (ChemG) heißt es: Geschrieben von § 3 Nr. 9 Chemikaliengesetz (ChemG) Inverkehrbringen: Fällt das Schaummittel eigentlich unter das Chemikaliengesetz (ChemG)?! Somit dürfte die Feuerwehr bzw. die Kommune der Dritte sein, dem das Schaummittel zur Verfügung gestellt wurde. Ergo ist wohl tatsächlich auch der Zeitpunkt der Schenkung entscheidend.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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