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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz | 48 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 692967 | ||
Datum | 18.08.2011 09:27 MSG-Nr: [ 692967 ] | 19667 x gelesen | ||
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Damit hat nach §3 Abs. 4 ChemG (Zubereitungen) und §3 Abs. 9 ChemG (Abgabe an Dritte) wohl die Werkfeuerwehr den schwarzen Peter falls die Schenkung nach dem 27.12.2006 vorgenommen wurde. Falls die Schenkung vor dem 27.12.2006 vorgenommen wurde geht es nur noch darum ob der Einsatz eines AFFF- Schaummittels gerechtfertigt war §3 ChemG Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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