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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unternehmer verklagt Stadt nach Feuerwehreinsatz | 48 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 692963 | ||
Datum | 18.08.2011 09:11 MSG-Nr: [ 692963 ] | 20013 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Gerrit Lamade Hier geht es um die Frage ob eine Schenkung gleichzusetzen ist mit einem in Verkehr bringen oder ob der Schaum bereits in Verkehr war, hier kommt es dann eben auch drauf an, wer Hersteller des Schaumes war. Aus meiner laienhaften Sicht wurde das Schaummittel schon bei der Auslieferung beim Hersteller an die Werkfeuerwehr in Verkehr gebracht. Wobei das wohl juristisch doch nicht so einfach ist kann man bei den unterschiedlichen Definitionen die hier aufgeführt sind sehen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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