Rubrik | Atemschutz |
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Thema | AS-Überwachung / AS-Doku | 26 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 692822 |
Datum | 17.08.2011 09:37 MSG-Nr: [ 692822 ] | 8338 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Feuerwehrtechnisches Zentrum
Geschrieben von Andreas Franke
Wo bleibt denn der von Dir beschriebene Gerätenachweis? Wir dieser immer per EDV erfaßt? Wird er irgendwo gesammelt?
Ja, im Ordner im Fw-Haus.
Geschrieben von Andreas Franke
Ist bei Euch jeder AGT befugt (legetimiert) die Wiederherstellung durchzuführen?
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft durch LA- und Flaschenwechsel inkl. Einsatzkurzprüfung ja, entsprechend FwDV7, Punkt 4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung auf Seite 6. Das vereinfachte Wiederherstellen durch LA- und Flaschenwechsel hat ja nix mit Prüfen und Warten des PA/LA zu tun.
Geschrieben von Andreas Franke
Das Schreiben der DGUV fordert ja eine Namentliche Festlegung des Leiters der Feuerwehr, wer die Wiederhesrstellung durchführen darf.
Ist das jenes Schreiben, welches hier diskutiert wurde?
Geschrieben von Andreas Franke
Bei uns führen die Ortsfeuerwehren die Wiederherstellung des Gerätes in ihren Standorten durch.
Dito hier, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Allerdings werden dann die einzelnen Punkte und der zum Zeitpunkt der Einsatzkurzprüfung vorhandene Flaschendruck auf dem Gerätenachweis notiert.
Geschrieben von Andreas Franke
Ein Info bekommen wir als FTZ natürlich auch nicht.
Wozu auch? Ihr seid ja nicht Besitzer/Eigentümer/Nutzer der Geräte. Nebenbei gefragt: wie oft seht Ihr die Geräte tatsächlich?
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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