Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Leinenbeutel mit PA-Befestigung | 55 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 692745 |
Datum | 16.08.2011 19:43 MSG-Nr: [ 692745 ] | 42580 x gelesen |
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Thomas BruckmeierDa hätte BM Stampe wohl lieber bei euch seine Grundausbildung machen sollen. Die waren zu dritt und haben es nicht geschafft. :-(
Bei uns hätten (heute) er und die anderen AGT ein Holster (vorsicht, böse weil nicht mit dem PA geprüft) mit einer Schere dran dabei.
Ansonsten gehört für mich das Thema Festhängen bei der AGT Aus-/ Fortbildung dazu. Ich habe dazu das eine oder andere kleine Hilfsmittel gebastelt. Und da kommt es dann ggf. vor, dass ein AGT auch mal seinen PA ablegen, die Festhängung beseitigen und den PA wieder anlegen muß. Unter Nullsicht.
Das sind natürlich alles Konsequenzen aus dem Unfallbericht Köln Kierberger Straße. Aber da wird auch klar, dass es nicht der Leinenbeutel alleine war (und auch nicht das fehlende Messer), der BM Stampe das Leben gekostet hat...
Und soweit ich weiß hat BM Stampe keine wie auch immer geartete Befestigung des Leinenbeutels über das was der DIN-Beutel damals geboten hat hinaus angewandt.
Und mir geht es um den bestimmungsgemäßen Gebraucht des Leinenbeutes zur Entnahme der Leine als Arbeits-/ Hilfsmittel. Das kann man (bei unserer) "Befestigung" auch alleine schaffen, wenn es unbedingt sein muß.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
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