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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Verbleibende Stärke/Möglichkeiten der Bundeswehr | 93 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 691581 | ||
Datum | 07.08.2011 13:24 MSG-Nr: [ 691581 ] | 23802 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Art 87a GG ja und? Trotzdem sind explizit einige Aufgaben bzw. Lagen genannt. Ginge es nur um das Amtshilfeprinzip an sich, hätte man die nicht erwähnen müssen... Geschrieben von Alexander Horcher Und laut VwVfG braucht die Bundeswehr auch keine Hilfe leisten, wenn sie ihre eigenen Aufgabe dadurch gefährdet. wer nicht kann braucht auch nicht.... Aber wenn man einen nicht können macht, dann braucht man sich nicht wundern, wenn er nicht kann... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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