Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Konturmakierung | 22 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691322 |
Datum | 05.08.2011 15:39 MSG-Nr: [ 691322 ] | 14461 x gelesen |
Mannschaftstransportwagen
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Mannschaftstransportwagen
Hallo,
Geschrieben von Gunnar KreidlGeschrieben von Josef Neises
"Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Reglung ausgenommen, frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach.
"
So pauschal gillt das nicht, ich habe gerade das Problem mit unseren MTW und OV PKW
in Baden Württemberg gibt es nur für die Polizei
Die "Ausnahme" von der Pflicht (!) zur Ausrüstung bei neuen Typgenehmigungen stimmt vor allem weil (und nur dann wenn) Fw-Fahrzeuge keine Typ- sondern Einzelgenehmigungen bekommen.
Ein MTW oder PKW kommt aber nicht in den Bereich der Pflicht (zu kurz, zu schmal). Damit ist man aber auch nicht im Bereich der Erlaubnis und damit ist es für diese Fahrzeuge vom Grundsatz her erstmal verboten.
Eine Ausnahme von dem Verbot (!) nicht zugelassener LTE (dazu zählen auch rückstrahlende Mittel) ist eine andere Baustelle. Eine pauschale Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge gibt es da nicht. Je nach Bundesland und/oder zuständiger Zulassungsstelle oder Bezirksregierung ist es einfacher oder schwerer...
Gruß,
Henning
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| 05.08.2011 11:26 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 11:32 |
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., Püttlingen | |