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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Wie muss eine Sondersignalanlage aussehen? | 7 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 691172 | ||
Datum | 04.08.2011 18:21 MSG-Nr: [ 691172 ] | 2903 x gelesen | ||
N´abend! Geschrieben von Henning Koch Abschliessend bleibt noch zu erwähnen, dass nicht vorgeschriebene und nicht für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen nicht angebracht werden dürfen (§49a StVZO), entsprechendes gilt für Einrichtungen für Schallzeichen (§55(4) StVZO). Nur mal dumm gefragt: Sind solche licht- bzw schalltechn. Einrichtungen damit auch theoretisch "unwirksam" im Sinne von "nicht zu beachten"? Gruß Jan ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | ||||
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