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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaWie muss eine Sondersignalanlage aussehen?7 Beiträge
AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen691172
Datum04.08.2011 18:21      MSG-Nr: [ 691172 ]2903 x gelesen

N´abend!

Geschrieben von Henning KochAbschliessend bleibt noch zu erwähnen, dass nicht vorgeschriebene und nicht für zulässig erklärte lichttechnische Einrichtungen nicht angebracht werden dürfen (§49a StVZO), entsprechendes gilt für Einrichtungen für Schallzeichen (§55(4) StVZO).

Nur mal dumm gefragt:

Sind solche licht- bzw schalltechn. Einrichtungen damit auch theoretisch "unwirksam" im Sinne von "nicht zu beachten"?

Gruß Jan


... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist!

... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)

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 04.08.2011 17:26 Nils7 S.7, Dautphetal
 04.08.2011 17:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.08.2011 18:20 ., Schönewalde
 04.08.2011 18:21 Jan 7K., Niederlungwitz
 04.08.2011 19:25 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 04.08.2011 18:18 Udo 7B., Aichhalden
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